Allgemeine Vertragsbestimmungen
ThermoShield GmbH, Fabrikweg 1a, 5502 Hunzenschwil
1. Vertragsgegenstand
1.1. Gegenstand dieses Vertrages ist der Kauf einer Thermo-Shield-High-Tech-Beschichtung.
1.2. Die zugesicherten Eigenschaften der ThermoShield-Produkte ergeben sich allein aus den offiziellen und aktuellen Produktbeschreibungen der ThermoShield GmbH. Darüber hinausgehende, von Dritten (z. B. Vertriebspartnern oder Handwerkern) gemachte, mündliche oder schriftliche Zusicherungen von Eigenschaften binden die TS GmbH nicht.
2. Vertragsschluss
2.1. Der Vertrag zwischen der TS GmbH und dem Kunden ist gültig geschlossen, sobald die TS GmbH eine schriftliche Bestellung des Kunden resp. der Kunde eine Offerte oder Auftragsbestätigung der TS GmbH schriftlich bestätigt, oder eine Lieferung ausgeführt hat.
2.2. Von Vertriebspartnern für die TS GmbH aufgenommene Bestellungen gelten noch nicht als Vertragsabschluss, sondern stehen unter der aufschiebenden Bedingung der Genehmigung durch die TS GmbH. Sie gilt als erteilt, sobald eine Handlung im Sinne von Ziffer 2.1. erfolgt.
3. Liefertermine
3.1. Kann die TS GmbH die vereinbarten Termine oder Fristen nicht einhalten, so teilt sie dies dem Kunden so früh als möglich mit. Der Kunde verpflichtet sich, der TS GmbH eine angemessene Nachfrist anzusetzen.
3.2. Nutzen und Gefahr an den Produkten gehen zu jenem Zeitpunkt auf den Kunden oder auf dessen Frachtführer oder Spediteur bzw. einem vom Kunden bezeichneten Dritten tatsächlich übergeben wurden.
4. Mängelrügen und Rückgabe
4.1. Mängelrügen sind innert 5 Kalendertagen nach Erhalt der Ware vorzubringen, ansonsten jedwelche als genehmigt gelten.
4.2. Der Anspruch des Käufers bei Mängel beschränkt sich auf die Ersatzlieferung einwandfreier Ware durch den Verkäufer auf dessen Kosten. Wandelung oder Minderung sind erst möglich, wenn die Ersatzlieferung nicht innert 10 Tagen nach Eingang der Mängelrüge beim Verkäufer an den Käufer erfolgt oder die Ersatzlieferung wiederum mangelhaft ist.
4.3. Der Ersatz direkten oder indirekten Schadens aus der Lieferung mangelhafter Ware oder der Lieferung falscher Ware wird ausgeschlossen.
4.4. Einwandfreie Waren aus ordnungsgemässen Lieferungen können nicht zurückgegeben werden. Genehmigt der Verkäufer die Rücknahme, so hat der Käufer die Frachtkosten zu tragen. Bei Rücknahme einwandfreier Ware werden höchstens 50% des fakturierten Betrages gutgeschrieben.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1. Soweit mit dem Kunden nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten die Listenpreise der TS GmbH.
5.2. Für Neukunden gilt grundsätzlich der Warenbezug nach geleisteter Vorkasse. Die Rechnungen der TS GmbH sind innert der genannten Zahlungsfrist zahlbar. Der Verzug tritt ohne spezielle Mahnung mit Ablauf dieser Frist ein.
5.3. Die TS GmbH behält sich jederzeit vor, für grössere Bestellungen Anzahlungen bis zu 50 % des gesamten Rechnungsbetrages zu fordern. Der Kunde kann daraus keinerlei Ansprüche wegen Lieferverzögerungen oder ausbleibenden Lieferungen ableiten.
6. Erfüllungsort, anwendbares Recht
6.1. Ausschliesslicher Erfüllungsort für alle Leistungen im Zusammenhang mit einer Lieferung von TS GmbH ist Hunzenschwil.
6.2. Auf die Lieferungen von TS GmbH kommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Das Wiener Kaufrecht vom 11. April 1980 wird wegbedingen.
7. Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Lieferungen der TS GmbH gilt der Gerichtsstand Aarau.
Hunzenschwil, 01.01.2010